Eine Eltern-Veranstaltung zum Thema Volljährigkeit
Am 2. Mai 2019 lud die IGEL (Interessengemeinschaft Eltern und Lehrpersonen) ein zu einem Informationsabend. Thema: «Mein Kind wird volljährig – was nun? Erwachsen und doch abhängig». Der Einladung folgten über 130 Personen, so dass aus Platzgründen der Anlass kurzerhand von der Cafeteria in die Aula verlegt werden musste.
Endlich 18! Viele Jugendliche können den 18. Geburtstag kaum erwarten. Endlich darf man Auto fahren, eine Kreditkarte beantragen, die Absenzen selber unterschreiben und über viele verschiedene Sachen selber bestimmen. Man geht zwar noch zu Schule, aber von einem Tag auf den anderen steht einem die ganze Welt offen. Aber die Abhängigkeit von den Eltern bleibt eben doch. Mit der Volljährigkeit sollen, dürfen und müssen die jungen Erwachsenen die Verantwortung für ihr Leben und ihre Entscheidungen übernehmen. Sie gehen aber immer noch zur Schule und bleiben in vielerlei Hinsicht auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Diese Situation ist oft für beide Seiten – Kinder und Eltern – neu und nicht immer ganz einfach. Welches sind meine Rechte, und was sind meine Pflichten? Und inwieweit haben die Eltern überhaupt noch mitzubestimmen? Wie schafft man es, dass die Beziehungen im Dreieck Schüler-Eltern-Schule möglichst harmonisch bleiben? Diese und weitere Aspekte wurden aus juristischer, psychologischer und schulischer Sicht von drei Expert*innen erläutert und diskutiert. Es referierten an diesem Abend Frau lic. jur. Eliane Benjamin (Voser Rechtsanwälte, Baden), Herr Herbert Düggeli (Berater BZB plus) und Paul Zübli (Rektor Kantonsschule Wettingen).
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Neue Verantwortlichkeiten
Frau Eliane Benjamin ging auf die rechtlichen Aspekte dieses Themas ein. Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht bis zur Mündigkeit oder zum Abschluss der Erstausbildung. Der Ausbildungsplan oder berufliche Lebensplan ist dabei von den Eltern gemeinsam mit ihrem Kind festzulegen. Für Wunschkonzerte hat es dabei aber keinen Platz. Ausbildungspläne sind keine Ausbildungsträume, sondern orientieren sich an den Fähigkeiten und Neigungen des Kindes, den Ausbildungsmöglichkeiten und der Finanzierung. Die volljährigen Jugendlichen stehen dabei in der Verantwortung der zivilrechtlichen Haftung für z.B. Leasingschulden, Kredite oder Handy-Abos. Sie haften aber auch strafrechtlich für Vergehen wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Drogen oder Körperverletzung.
Herbert Düggeli zeigte aus psychologischer Sicht äusserst anregend auf, was auf dem Weg zur Volljährigkeit passiert. Auf dem Weg von der Pubertät in die Erwachsenenwelt geben viele Jugendliche die Nestwärme auf und suchen neue Kontakte und Beziehungen auf unterschiedlichen Ebenen. Dabei haben sie die unterschiedlichsten Entwicklungsaufgaben zu meistern: die Ablösung vom Elternhaus, die körperliche Entwicklung, das Herausbilden selbständiger Konsummuster, die Entwicklung eines eigenen Wertesystems oder den Aufbau einer Schul- oder Berufskarriere. Dabei ist es wichtig, dass die Eltern Interesse an ihrem Kind zeigen und so Vorbild sind, damit sie trotz Abnabelung als wichtige Ansprechpersonen («Sparringpartner») präsent bleiben.
Eltern haben Informationsbedürfnisse
Was mit der Volljährigkeit auf schulischer Ebene ändert, erläuterte der Rektor der KSWE, Paul Zübli. Besonders hervorzuheben ist dabei das Informationsbedürfnis der Eltern. Er zeigte auf, auf welchen Kanälen (Newsletter, persönliche Gespräche etc.) und in welchen Situationen die Eltern noch über die schulischen Belange ihrer Kinder informiert werden und wie allenfalls im Idealfall bei Bedarf gehandelt wird. Schwierig wird es immer dann, wenn etwas in der Schule nicht so läuft, wie es sollte. Dann spricht die Schule das Problem an. Die Eltern sprechen das Problem auch an. Beide Parteien informieren einander. Und dann werden die Konsequenzen gemeinsam umgesetzt.
Im Anschluss wurden Fragen aus dem Publikum beantwortet. In Anbetracht des wiederholt grossen Interesses an der Thematik überlegt sich die IGEL, den Anlass nicht wie bisher alle vier Jahre, sondern alle zwei Jahre durchzuführen.